Das System “Abfalleimer”

März 26, 2010 - 2:47 am 2 Comments

Ein Beitrag vom 27.01.2010, 02:09
Verfasst von Mordechaj

1918 kam die Wiener Stadtreinigung als eine der ersten mit derartigen Mitteln experimentierenden unter den europäischen Staaten auf eine grandiose Idee: Man stellte Behälter auf, die es den Leuten erleichtern sollten, ihren Müll zu beseitigen.
Die Wirkung war durchschlagend: Wenn natürlich auch nicht gänzlich verschwand der Müll aus den Straßenbereichen in der Nähe jener Behälter. Man hatte mit dieser einfachen Installation Müllprävention betrieben, die Entscheidung gegen Stadtverschmutzung deutlich erleichtert.

Die Entsorgung des eigenen Abfalls war schon immer ein philosophisches Problem; – wie oft schon hat man den kategorischen Imperativ mit Müllbergen im Wald erklärt? Hier stößt man allerdings an die Grenzen der Politik, an das Menschenbild unserer Gesetzgebung. Demnach ist nach allgemeinem Dafürhalten unsere indirekte Demokratie ein Produkt des Menschenbildes homo oeconomicus, des Menschen, der nach der Maximierung des eigenen Nutzen strebt. Zur Konsequenz dieses in unserer Verfassung verankerten Menschenbildes gehört es auch, Einrichtungen zu schaffen, die dieses Verhalten gesellschaftsfähig machen, denn das Individuum soll sich nicht der Gesellschaft, sondern die Gesellschaft dem Individuum beugen.
In der Marktwirtschaft ist so eine Einrichtung beispielsweise die Theorie von der unsichtbaren Hand, das eigennützige Streben von Unternehmern erhält in einem System von natürlichen Freiheiten das Allgemeinwohl.

Das System “Abfalleimer” beugt sich den selben Voraussetzungen, man geht in der Betrachtung eines für die gesellschaftliche Ordnung problematischen Sachverhaltes von einem nach eigenem Nutzen strebenden Individuum aus, das der betroffenen Gesellschaft angehört.
Was ist die Konsequenz daraus?

Die Konsequenz ist die Schaffung von Umständen, vornehmlich von Freiheiten und nutzenmaximierten Alternativen, die es dem Individuum praktisch nicht erlauben, durch sein Nutzstreben die gesellschaftliche Ordnung zu kompromittieren, bzw. ihm die Alternative, welche dem Allgemeinwohl am dienlichsten ist, besonders “schmackhaft” zu machen, ohne ihn in seinem Wesen einschränken zu müssen.

Beispiele:
1. Auf einem Universitätscampus entstehen genau dort Trampelpfade, wo die gepflasterten Wege nicht die kürzeste Verbindung zwischen zwei Gebäuden darstellen. Trampelpfade verstoßen streng genommen gegen die gesellschaftliche Ordnung, die ja eigentlich Rasen auf den Leerflächen haben will. Die Trampelpfade sind aber nicht die Schuld der Studenten, die ja nur ökonomische Individuen sind, sondern die Schuld der Architekten, die diese Eigenschaft nicht bedacht haben. Man gesteht den Wegbenutzern also entweder zu, die kürzeren Wege zu nehmen, oder – dem Rasen zuliebe – man pflastert von Anfang an ökonomisch.
2. Das Herunterladen von Medien aus dem Internet geht schnell, bequem von zu Hause aus und man hat oftmals die Möglichkeit Medien zu erwerben, die auf ehrlichem Wege gar nicht oder nur unter sehr viel Aufwand zu bekommen sind. Dieses Handeln ist eine Straftat, da es das Urheberrecht verletzt und letztendlich eine Form Diebstahl darstellt. Der Straftatbestand an sich ist aber nur deshalb einer, weil dem Nutzer, der ja ein ökonomisches Individuum ist, nicht ausreichend ähnlich nutzenmaximierte Alternativen geboten werden. Man gesteht den Nutzern also entweder zu, weiterhin herunterzuladen und zieht lediglich die Bereitstellenden dieser Inhalte zur Rechenschaft, oder – die aufgrund des gesteigerten kulturellen Austausches und für die Ankurbelung des medialen Bewusstseins bessere Variante – man bietet Alternativen, welche verhindern, dass sich man auf kriminelle Weise derlei Medien verschafft (im Gespräch war lange Zeit eine Kulturflatrate, welche von Piraten und Grünen befürwortet wurde, bisher aber immer noch selbst in der Theorie sehr unausgereift und unpraktikabel wirkt).
3. Eine hohe Anzahl von Straftaten wird aus Verzweiflung und Chancenlosigkeit begangen. Schon seit Anbeginn der ersten größeren Gesellschaftsordnungen sperrt man Menschen weg, die aufgrund von sozialer Benachteiligung straffällig werden. Das ökonomische Denken des Menschen hindert diese Individuen daran, zum Wohle der Gesellschaft brav in ihrer Chancenlosigkeit auszuharren und dahinzuvegetieren beziehungsweise sich unter größten Anstrengungen eine andere Lebenssituation zu erobern. Man gesteht diesen Menschen also entweder zu, andere Menschen zu berauben und in Gefahr zu bringen oder – die einzig gesellschaftlich vertretbare Option – man kämpft zu allererst gegen die Umstände an, welche dieses Verhalten hervorruft.

Aber das System hat natürlich auch seine Schranken, einerseits weil natürlich nicht jedes gesellschaftswidrige Handeln von einer Diskrepanz zwischen Maximalnutzen und gesellschaftlicher Anforderung hervorgerufen wird, andererseits weil es einen Gegenanteil gibt, dem der Maximalnutzen immer noch schmackhafter ist, als die gebotene nutzenmaximierte Alternative – denn der Weg zum Abfalleimer ist immer noch länger, als wenn ich den Müll einfach vor meine Füße fallen lasse.

Ein Beispiel für ersteres:
Steineschmeißen auf den McDo auf der Sternschanze will nichts als provozieren, es gibt da keine fehlende Freiheit oder versagte Alternative. Vorwiegend ist dieses Verhalten Antiökonomisch gerichtet. Tze, diese Autonomen.

Ein Beispiel für zweiteres:
Die GEZ-Beamten mögen zwar sogar an meine Wohnungstür kommen und mir praktisch den Zahlungsvertrag persönlich ausfüllen, aber nicht bezahlen ist immer noch bequemer und äußerst ökonomisch.

Ein weiterer Denkansatz:
In einer Hand voll philosophischer Diskussionen stellt man sich die Frage, inwieweit ein Mensch schuldfähig ist, wo doch beinahe bewiesen sei, dass er keinen freien Willen besäße. Ich halte diese Einschätzung von vornherein für falsch, nicht zuletzt weil das Fehlen eines freien Willens eine metaphysisch aufgeblasene Annahme ohne Halt noch Realitätssinn ist. Ich denke aber wohl, dass man die Schulfähigkeit eines Individuums an den Determinanten messen sollte, denen es unterliegt. Eine dieser Determinanten ist beispielsweise das ökonomische Dasein, denn während er sich natürlich entscheiden kann, nicht gesellschaftswidrig zu handeln – zumal es seinen Nutzen nicht maximiert, 5 Jahre wegen Raubkopiererei abzusitzen -, bleibt die Frage, ob eine Gesellschaft Handlungen bestrafen kann, welche durch wesensgebende Eigenschaften des Menschen hervorgerufen werden und für welche sie nicht in der Lage ist, ernstzunehmende Alternativen zu schaffen. Wenn versagte Freiheit nämlich zu einem Verbrechen führt, ist es kein Verbrechen mehr im eigentlichen Sinne, es ist mehr ein Unfall. Zumindest, wenn man sehr schicksalsgläubig ist.

2 Responses to “Das System “Abfalleimer””

  1. Jester Void Says:

    Mir gefallen die Beispiele, insbesondere der Trampelpfad hat es mir angetan. Es ist nicht nur die Schuld derer die über das Gras laufen. Natürlich, sie können den Umweg nehmen und das Gras schonen, aber warum sollten sie? Zusätzlich wäre es doch keine schlechte Idee, genau diese Trampelpfade zu Gehwegen auszubauen.

    Und ebenfalls sehr schön finde ich den Fragenaufwurf, welchen Nutzen jemand bringt, der 5 Jahre wegen Raubkopierens sitzt. Das bringt nicht mal den “bestohlenen” Firmen viel, da auch jeder Raubkopierer ein potentieller Käufer ist. Zudem bedroht ein Raubkopierer niemandes Leben. Darüber sollte man mal nachdenken.

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